Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Gravieranstalt "Brandt & Comp." GmbH in Leipzig

"Brandt & Comp." GmbH
Zum Bahnhof 4
04178 Leipzig

01. Geltungsbereich
02. Angebot
03. Lieferbedingungen, Gefahrübergang
04. Selbstbelieferungsvorbehalt
05. Zahlungsbedingungen
06. Liefertermine
07. Eigentumsvorbehalt
08. Sachmängel
09. Beistellungen des Kunden
10. Vertraulichkeit
11. Gerichtsstand
12. Anwendbares Recht



*01. Geltungsbereich*
Unsere AGB gelten nur für Lieferungen von Produkten, die wir auf Grund
eines Vertrages zwischen uns und unserem Kunden erbringen.
Von diesen AGB abweichende Bedingungen gelten nicht, es sei denn, wir
haben diese mit unserem Kunden ausdrücklich in Schriftform vereinbart.

*02. Angebot*
An zum Angebot gehörenden Unterlagen, behalten wir uns alle Eigentums-
und Urheberrechte vor. Die Angebotsbindung unsererseits liegt bei 30
Kalendertagen.

*03. Lieferbedingungen, Gefahrübergang*
Alle Preise verstehen sich Netto in EUR zuzüglich der gesetzlichen
Mehrwertsteuer ab Werk "Brandt & Comp." GmbH in Leipzig zuzüglich
Transport und Verpackung.
Wir behalten uns vor, für Lieferungen unter EUR 50,00 Nettopreis eine
Mehraufwandspauschale in Höhe von EUR 15,00 zu berechnen.
Teillieferungen sind zulässig, soweit dies mit dem Kunden vereinbart wurde.
Der Gefahrenübergang auf den Kunden liegt auch bei Frei-Haus-Lieferungen
am Erfüllungsort und/oder wenn die Lieferung zum Versand gebracht oder
abgeholt wurde.

*04. Selbstbelieferungsvorbehalt*
Ist die vertraglich vereinbarte Lieferung unsererseits nicht zu
erbringen, weil wir von eigenen Lieferanten nicht beliefert wurden, sind
wir berechtigt, eine in Qualität und Preis gleichwertige Lieferung zu
erbringen. Ist uns dies nicht möglich, können wir vom Vertrag zurücktreten.

*05. Zahlungsbedingungen*
Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind Rechnungen innerhalb 14 Tagen
und ohne Abzug zur Zahlung fällig. Eventuelle Rabatte, Skonto etc.
bedürfen der vorherigen Vereinbarung mit uns.

*06. Liefertermine*
Die Einhaltung der vereinbarten Lieferzeit setzt den rechtzeitigen
Eingang sämtlicher vom Kunden zu liefernden Unterlagen, Freigaben und
Vorlagen, sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und
sonstigen Verpflichtungen durch den Kunden voraus. Werden diese
Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, so verlängern sich die
Fristen dementsprechend. Dies gilt nicht, wenn unser Unternehmen die
Verzögerung zu verantworten hat.
Ist die Nichteinhaltung der Fristen auf höhere Gewalt zurückzuführen,
verlängern sich die Fristen dementsprechend.
Ansprüche auf Schadenersatz seitens des Kunden auf Grund von
Verzögerungen gegen uns können nicht geltend gemacht werden.
Der Kunde kann vom Vertrag zurücktreten, sofern er uns eine angemessene
Frist zur Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung gegeben hat.

*07. Eigentumsvorbehalt*
Alle gelieferten Produkte (Vorbehaltsware) verbleiben bis zur
endgültigen Erfüllung aller vertraglicher Pflichten in unserem Eigentum.
Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts ist dem Kunden eine
Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware untersagt.
Die Weiterveräußerung der Vorbehaltsware ist dem Kunden im gewöhnlichen
Geschäftsgang und unter der Bedingung gestattet, dass der Kunde von
seinem Abnehmer Bezahlung erhält oder den Vorbehalt macht, dass das
Eigentum auf den Abnehmer erst übergeht, wenn dieser seine
Zahlungsverpflichtungen erfüllt hat.
Unser Eigentum an der Vorbehaltsware setzt sich am Endprodukt fort,
sofern unsere Produkte weiterverarbeitet wurden; wir erwerben
Miteigentum am Endprodukt in Höhe des Wertes des Vorbehalts.
Mit Abschluss des Vertrages tritt uns der Kunde die ihm aus der
Weiterveräußerung oder Verarbeitung der Vorbehaltsware zustehenden
Forderungen gegen seinen Abnehmer sicherungshalber in Höhe unserer
Forderung an den Kunden aus der Lieferung ab.

Bei Pflichtverletzungen des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, gilt:
Wir sind nach erfolglosem Ablauf einer dem Kunden gesetzten angemessenen
Frist zur Behebung der Pflichtverletzung zum Rücktritt vom Vertrag und
zur Rücknahme der Vorbehaltsware berechtigt; der Kunde ist zur
Herausgabe der Vorbehaltsware im Originalzustand verpflichtet. Die
Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes und die damit verbundene
Rücknahme der Vorbehaltsware erfordert unsererseits keinen Rücktritt vom
Vertrag.

*08. Sachmängel*
Unsere Haftung für Sachmängel regelt sich wie folgt:
Grundsätzlich obliegt es dem Kunden in eigener Verantwortung die Eignung
des jeweiligen Produktes für den beabsichtigten Verwendungszweck
unverzüglich nach dem Wareneingang und vor der Verwendung zu prüfen -
§377 HGB. Dies gilt besonders bei Prägewerkzeugen in Bezug auf das
Druckbild und der gewünschten Ausführung. Dies gilt auch wenn uns der
Verwendungszweck des Kunden bekannt ist.
Entspricht das Produkt nicht der gewünschten bzw. vereinbarten
Ausführung, so hat der Kunde Anspruch auf Nacherfüllung innerhalb einer
angemessenen Frist. Der Kunde ist verpflichtet Sachmängel unverzüglich
schriftlich bei uns anzuzeigen.
Soweit der "Brandt & Comp." GmbH keine Gelegenheit zur Nacherfüllung
innerhalb angemessener Fristen gewährt wird, sind wir von der
Sachmängelhaftung befreit.
Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten.
Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der
vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der
Brauchbarkeit, bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge
fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung oder auf Grund besonderer
äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind.

*09. Beistellungen des Kunden*
Der Kunde ist verantwortlich dafür, dass die Benutzung und Weitergabe
der von ihm beigestellten Reproduktionsvorlagen, Firmenlogos,
Warenzeichen und ähnliche gestalterische Elemente an uns - unabhängig
vom Trägermedium - keine Rechte Dritter verletzt. Der Kunde wird uns von
entsprechenden Ansprüchen Dritter freistellen.

*10. Vertraulichkeit*
Jede Partei wird die von der anderen Partei erhaltenen Informationen,
Kenntnisse, Vorlagen, einschließlich von Abbildungen, Zeichnungen,
Plänen, Konstruktionsunterlagen, die wir z.B. im Rahmen eines Angebots
an unsere Kunden übermitteln ("Informationen"), nur für die Zwecke des
Vertrages benutzen, diese vertraulich behandeln und keinen Dritten ohne
ausdrückliche schriftliche Zustimmung der anderen Partei zugänglich machen.
Informationen sind uns unverzüglich zurückzugeben, wenn der Auftrag
nicht erteilt wird. Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden ist ausgeschlossen.

*11. Gerichtsstand*
Ausschließlicher Gerichtsstand ist Leipzig.

*12. Anwendbares Recht*
Es gilt ausschließlich das materielle Recht der Bundesrepublik
Deutschland. Das Übereinkommen der Vereinigten Nationen vom 11.04.1980
über Verträge über den Internationalen Warenkauf findet keine Anwendung.


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